Erlangung eines Hänge- bzw. Paragleiterscheins
Die Hänge- oder Paragleiterscheine (HG/PG) werden vom Österreichischen Aeroclub (ÖAeC) ausgestellt.In der Ausbildung wird auch auf den Umgang mit Gefahrensituationen (wie beispielsweise Gefahren und Korrekturmöglichkeiten
im Kurvenflug, Einteilung der Landung in gefährlichen Windsituationen, Steuerleinenausfall, Verhalten bei verknoteten Leinen
im Flug, Gefahren im Hochgebirge, etc.) eingegangen.
Zulassung und Nachprüfung
Das Referat "Technik HG/PG" des Österreichischen Aeroclubs (ÖAeC) bearbeitet die Anträge auf erstmalige Feststellung der Lufttüchtigkeit
gemäß § 68 ZLLV 2010 idgF für motorisierte Hänge- bzw. Paragleiter. Weiters erfolgt die Durchführung der Nachprüfung gemäß
§ 69 ZLLV 2010 idgF.
Gewerbliche Beförderung mit Hänge- und Paragleitern
Mit der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957 idF vom 1. Oktober 2013 ist die Erfordernis einer Bewilligung
für die gewerbliche Beförderung mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen entfallen
(siehe § 102 Absatz 4 und § 111 des LFG). Die Bedingungen für die Durchführung von gewerblichen Flügen mit oben genannten
Luftfahrzeugen ist auf der Website des BMK beschrieben.