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Erlangung eines Hänge- bzw. Paragleiterscheins: Erlangung eines Hänge- bzw. Paragleiterscheins

HG/PG

Erlangung eines Hänge- bzw. Paragleiterscheins

Die Hänge- oder Paragleiterscheine (HG/PG) werden vom Österreichischen Aeroclub (ÖAeC) ausgestellt.
In der Ausbildung wird auch auf den Umgang mit Gefahrensituationen (wie beispielsweise Gefahren und Korrekturmöglichkeiten im Kurvenflug, Einteilung der Landung in gefährlichen Windsituationen, Steuerleinenausfall, Verhalten bei verknoteten Leinen im Flug, Gefahren im Hochgebirge, etc.) eingegangen.



Zulassung und Nachprüfung

Das Referat "Technik HG/PG" des Österreichischen Aeroclubs (ÖAeC) bearbeitet die Anträge auf erstmalige Feststellung der Lufttüchtigkeit gemäß § 68 ZLLV 2010 idgF für motorisierte Hänge- bzw. Paragleiter. Weiters erfolgt die Durchführung der Nachprüfung gemäß § 69 ZLLV 2010 idgF.


Gewerbliche Beförderung mit Hänge- und Paragleitern

Mit der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG), BGBl. Nr. 253/1957 idF vom 1. Oktober 2013 ist die Erfordernis einer Bewilligung für die gewerbliche Beförderung mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen entfallen (siehe § 102 Absatz 4 und § 111 des LFG). Die Bedingungen für die Durchführung von gewerblichen Flügen mit oben genannten Luftfahrzeugen ist auf der Website des BMK beschrieben.

Service

Sicherheitsrelevante Themen


SAFETY-NEWS HG/PG (OeAC)

Safety-Newsletter / FAA Ausgabe "Heliports & Flugplätze"


Unfalluntersuchungsberichte

Aus diesen Bereichen sind derzeit keine Berichte veröffentlicht.

Sicherheitsmitteilungen

Die Referate „Fallschirmtechnik“ bzw. „Technik Hänge-/ Paragleiter“ und „Segelflugtechnik“ veröffentlichen auf der Website des Österreichischen Aeroclubs (ÖAeC) Sicherheitsmitteilungen.

Sicherheitstipps

Der Österreichische Aeroclub (ÖAeC) veröffentlicht auf seiner Website aktuelle Themen und Veranstaltungen für den Bereich Hänge- und Paragleiter.