Erlangung eines Ballonfahrerscheins
Die Ballonfahrerscheine werden vom Österreichischen Aeroclub (ÖAeC) ausgestellt.In der Ausbildung wird auch auf den Umgang mit Gefahrensituationen, wie beispielsweise gefährliche Wettererscheinungen, Landung
bei starkem Wind oder bei extremen Windverhältnissen, Notlandungen bis zu Verhalten im Brandfall, eingegangen.
Zulassung und Nachprüfung
Die erstmalige Ausstellung von Luftfahrzeugdokumenten (Lufttüchtigkeitszeugnis, ARC, eventuell Lärmzeugnis) erfolgt durch
die Austro Control. Die Eintragung ist zuvor beim Österreichischen Aeroclub durchzuführen.
Die periodische Feststellung der Lufttüchtigkeit jener Ballone, die nicht unter EASA Annex I der Verordnung (EU) 2018/1139
fallen (EASA Luftfahrzeuge), erfolgt durch Betriebe mit entsprechender Berechtigung oder durch freigabeberechtigtes Instandhaltungspersonal
(Wart mit Teil-66 Berechtigung und ARC-Prüfungsautorisierung).
Berechtigte Betriebe sind typischerweise CAOs, CAMOs. In diesen Fällen wird die Lufttüchtigkeit mit einem Airworthiness Review
Certificate (ARC) bestätigt.
Eine Ballonfahrt buchen
Eine Ballonfahrt kann mit einem vom BMK (Beförderungsbewilligung) und von Austro Control (Betriebsaufnahmebewilligung) zugelassenen Ballonfahrtunternehmen unternommen werden.Das Verzeichnis der genehmigten Ballonfahrtunternehmen ist auf der Website des BMK abrufbar.